Eigenschaften
-
Die im Ausweis eingetragenen Daten werden zukünftig zusätzlich in einem Ausweis-Chip gespeichert. Damit können sich dieAusweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen.
- Der neue Personalausweis wird dazu mit einem RFID-Chip mit Personaldaten, Lichtbild (Foto) und zwei freiwilligen Fingerabdrücken zu den bekannten Eigenschaften ergänzt ausgegeben.
-
Fingerabdrücke werden freiwillig, nur auf Antrag der antragstellenden Person gespeichert. Die Fingerabdrücke in Form des sogenannten flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers gespeichert.
- Mit der neuen eID-Funktion können sich Bürgerinnen und Bürger künftig im Internet einfach und verlässlich ausweisen.
- Eine bundesweite Datenbank der biometrischen Merkmale soll nicht errichtet werden.
- Will die antragstellende Person den elektronischen Identitätsnachweis nicht nutzen, schaltet die Personalausweisbehörde diese Funktion des Ausweises aus. Ausgeschaltet ist diese Funktion auch, wenn die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt ist.
- Auf Verlangen des Personalausweisinhabers hat die Personalausweisbehörde ihm Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren.
