Allgemeines
Ab 1. November 2010 wird der neue, digitale Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.
- Der neue Personalausweis kann dann in den Bürgerämtern der Kommunen beantragt werden.
- Der Personalausweis enthält verschiedene Daten.
- Dieser Ausweis dient zur Feststellung der Identität, und wird von der zuständigen Personalausweisbehörde (Sitz der
- Die neuen Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
- In der Bundesrepublik gilt grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr die Ausweispflicht. Das heißt, es gilt die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses.
-
Kinder erhalten, solange sie noch nicht sechs Jahre alt sind, einen Personalausweis auf dem nur das Lichtbild und bestimmte Daten des maschinenlesbaren Bereichs gespeichert sind.
- Mit der neuen eID-Funktion (elektronischen Identifizierungsfunktion) können sich Bürgerinnen und Bürger künftig im Internet einfach und verlässlich ausweisen.
-
Will die antragstellende Person den elektronischen Identitätsnachweis nicht nutzen, schaltet die Personalausweisbehörde diese eID-Funktion des Ausweises aus.
-
Verwendet werden kann der neue elektronische Personalausweis z.B.:
- beim Online-Shopping,
- beim Online-Banking oder beim
- Online-Kauf von Tickets usw..
Geregelt im "Gesetz über Personalausweise und elektronische Identitätsnachweise" in Deutschland. (Personalausweisgesetz - PAuswG, Geltung ab 01.11.2010)
